Testamentsvollstreckung
Testaments-vollstreckung
Andreas Stegmann
(Deutscher Steuerberaterverband e.V.)
"Kein Unternehmer ohne Testament.
Kein Testament ohne Testaments-vollstreckung."
"Kein Unternehmer ohne Testament.
Kein Testament ohne Testamentsvollstreckung."
Was Sie über Testamentsvollstreckung wissen sollten:
Mein letzter Wille... selbst bestimmen
Eine fehlende oder fehlerhafte letztwillige Verfügung kann u.a. zu unnötigen Streitigkeiten, langwierigen Prozessen und hoher Steuerbelastung führen. Im Extrem besteht das Risiko, dass das eigene „Lebenswerk“ oder das Familienvermögen untergeht oder zerschlagen wird.
Hier kann ein Testament oder ein Erbvertrag vorbeugen. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten entwickeln wir Lösungen, die sich vorrangig an Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen orientieren und daneben steuerliche wie betriebswirtschaftliche Faktoren berücksichtigen.
Durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung haben Sie die Möglichkeit, selbst eine Vertrauensperson mit der Durchsetzung Ihres persönlichen Willens zu beauftragen. Sinnvoll kann dieses z.B. bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern oder bei fehlender Zuverlässigkeit vorhandener Erben sein. Wichtig ist, dass bei einer Gestaltung der Erhalt des ‚Familienfriedens‘ berücksichtigt wird.
Kein Unternehmer ohne Testament
Als Unternehmer planen und steuern Sie die Entwicklung Ihres Betriebes mittels Controlling, Liquiditätsrechnungen oder Betriebswirtschaftlicher Auswertungen schon frühzeitig.
Auch im privaten Bereich sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht bereits bestimmt haben, welche vertrauenswürdige Person sich in Ihrem Sinne um Sie sorgen soll, wenn Sie es selbst – für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft – nicht (mehr) können.
Sofern hier schon Regelungen getroffen wurden oder dieses beabsichtigt ist, sollten Sie sich konsequenterweise auch über eine testamentarische Verfügung, nicht zuletzt unter steueroptimierten Gesichtspunkten, Gedanken machen und zukunftsorientiert handeln.
Eine nicht durch den Unternehmer geregelte Nachfolge kann unter Umständen existentiell für das Unternehmen werden und Vermögen vernichten. Hier steht jeder in der Pflicht, zum Schutz der Familie und des Betriebes, Vorsorge zu treffen.
Familienfrieden...
Vorteile einer Testamentsvollstreckung:
- Ausschließlich der festgelegte Wille wird umgesetzt
- Ordnungsgemäße Auseinandersetzung des Nachlasses
- Sicherstellung des Wohles eigener, evtl. behinderter, Kinder
- Schutz der Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern
- Vermeidung ‚ungewollter Einflussnahmen‘ auf den Nachlass
- Übertragung von Vermögen unter Anknüpfung an Bedingungen
- Schutz von Vermögen vor dem Zugriff durch Gläubiger von Erben
- Sicherstellung von Familienvermögen sowie Erhalt von Unternehmen
- Errichtung von Stiftungen und Übertragung von Vermögen auf Stiftungen
- Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Ziel des Erhalts des ‚Familienfriedens‘
Kein Testament ohne Testamentsvollstrecker
Als Testamentsvollstrecker sind ausschließlich Ihre Wünsche und Anweisungen für unser Handeln verbindlich. Wir setzen Rechte gegenüber den Beteiligten durch und verwalten bzw. verteilen den Nachlass im Sinne des Erblassers.
Über unsere Tätigkeit als Steuerberater kennen wir in den meisten Fällen die persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten über einen langen Zeitraum – auch über den Generationswechsel hinweg – sehr genau und wissen aus persönlichen Kontakten und Gesprächen, welche Ziele ein Erblasser mit seinem Testament erreichen möchte.
Sehr oft werden wir über die steuerliche Beratung hinaus als vertrauensvolle, loyale und verschwiegene Ansprechpartner um Rat und Meinung gefragt.
In dem uns auch in unserer Eigenschaft als Testamentsvollstrecker das Vertrauen entgegengebracht wurde und wird, sehen wir sowohl unseren besonderen Einsatz als auch das persönliche Verhältnis zu den Mandanten bestätigt.
Verantwortungsvolle Aufgabe
Über unsere Mandantschaft hinaus sind wir bereit, die verantwortungsvolle Aufgabe einer Testamentsvollstreckung zu übernehmen. Hier ist es von Vorteil, wenn wir frühzeitig zu den Planungen, ggf. schon vor Errichtung einer Verfügung, hinzugezogen werden.
Gerade auch bei der Gestaltung einer Testamentsvollstreckung ist der persönliche Kontakt wichtig:
Lernen wir uns gegenseitig kennen – lassen Sie uns Ihr Vertrauen gewinnen
Herzlich Willkommen beim Spezialisten
Gerne unterstützen wir Sie zu allen Fragen rund um’s Steuerrecht, unseren Fachthemen und der Digitalisierung.
Hier ist Ihr direkter Weg zu einem modernen & leichteren Mandantenleben.